Aktuelle Beiträge
Ärzte-Bewertungsportale – Was ist erlaubt, wogegen kann ich mich wehren?
Schmähkritik, Tatsachenbehauptungen, Forenhaftung – Wie man als Betroffener, z.B. als Arzt, mit Bewertungen in Portalen wie Jameda oder Google + umgeht, erläutert RA Martin Bolm in einem aktuellen Beitrag.
OLG Saarbrücken bestätigt Haftung des Registrars der Domain h33t.com
Der Registrar einer Domain haftet als Störer auf Unterlassung, wenn er nach einem konkreten Hinweis auf eine offenkundige Rechtsverletzung nicht unverzüglich tätig wird und das Angebot sperrt. In einem von Rasch Rechtsanwälte geführten Verfahren hat ein Oberlandesgericht erstmals zur Haftung eines Registrars für Domaininhalte entschieden (Saarländisches Oberlandesgericht (OLG), Urteil vom 22.10.2014, Az. 1 U 25/14).
EuGH stellt bei Zulässigkeit des Framing auf Willen der Berechtigten ab
Der EuGH hat entschieden, dass das Einbinden fremder Inhalte auf die eigene Website grundsätzlich zulässig ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der „Framende“ sich diese Inhalte zu eigen macht, entscheidend ist, dass sie mit Zustimmung des Berechtigten auf der ursprünglichen Website verfügbar gemacht wurden (EuGH, Beschluss C-348/13, Best Water International / Mebes u.a.).
Rasch Rechtsanwälte bei der SOMM Akademie: Abmahnung - was nun?
Wir informieren am 07.11.2014 zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, zu ihrem Zweck und den Verteidigungsstrategien bei der SOMM Akademie in Berlin.
Rasch Rechtsanwälte bei der SOMM Akademie: Die Wahl des richtigen Vertriebssystems und die Gefahr von Grauimporten
Wir informieren am 07.11.2014 zur Wahl eines richtigen Vertriebssystems und deren Vor- und Nachteilen. Auch ob künftig Gefahren von Grauimporten drohen und welche rechtlichen Verteidigungsstrategien geboten sind.
OLG Hamburg: bedingte Unterlassungserklärung lässt Wiederholungsgefahr nicht entfallen
Rechteinhaber müssen sich nicht auf eine Unterlassungserklärung einlassen, wenn ein Schuldner sie unter die Bedingung stellt, das behauptete Urheberrecht müsse bestehen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG) lässt eine solche Potestativbedingung die Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung entfallen (Beschluss vom 16.10.2014, Az. 5 U 39/13).
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