Aktuelle Beiträge
OLG Frankfurt zu den Anforderungen an eine wirksame Abmahnung nach § 97a Abs. 2 UrhG
Seit dem 01.10.2013 gelten neue Voraussetzungen für das Aussprechen einer (wirksamen) Abmahnung. Diese wurden in § 97a Abs. 2 UrhG gesetzlich geregelt. Die Neuregelung hat unter anderem wegen der Verwendung zahlreicher unbestimmter Formulierungen schon vor ihrer Einführung heftige Kritik erfahren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat sich nun – soweit ersichtlich – als erstes Obergericht mit der Auslegung der Norm befasst (Beschluss vom 11.11.2014, Az. 11 U 73/14).
Rasch Rechtsanwälte: Keine Erschütterung der tatsächlichen Vermutung durch pauschalen Verweis auf Drittnutzer
Das Amtsgericht (AG) Leipzig hat mit Urteil vom 12.11.2014 nochmals bekräftigt, dass die theoretische Zugriffsmöglichkeit Dritter auf einen Internetanschluss nicht geeignet ist, die in Filesharing-Fällen geltende tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers zu erschüttern (Az. 102 C 6097/13).
"Afghanistan-Leak" der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) verstößt gegen Urheberrechte
Auch militärische Lageberichte können nach Ansicht des Landgerichts (LG) Köln Urheberrechtsschutz genießen. Die 14. Zivilkammer hat der WAZ auf dieser Grundlage verboten, Berichte des Bundeswehr über den Auslandseinsatz in Afghanistan auf ihrer Website zu veröffentlichen (Az. 14 O 333/13).
Kein Anspruch auf Berichtigung nach zulässiger Verdachtsberichterstattung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem Betroffenen gegen den „Spiegel“ nur einen Anspruch auf einen „Nachtrag“ zu einem Bericht zugebilligt. Falle nach einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung der Verdacht später weg, müsse ein Verlag sich nicht nachträglich „selbst ins Unrecht setzen“ (BGH, Urteil vom 18.11.2014, Az.: VI ZR 76/14).
Rasch Rechtsanwälte: Strafbefehl gegen Betreiber eines illegalen Internetforums verhängt
Gegen den Betreiber eines „Warez-Boards“ – das dem Zweck diente, geschützte Inhalte kostenlos im Internet zu verteilen – hat das Amtsgericht (AG) Osnabrück durch Strafbefehl vom 27.02.2014 eine hohe Geldstrafe verhängt (Az. 236 Cs 1240 Js 8839/12).
LG Köln: Bestimmte Zitate von Altkanzler Kohl dürfen nicht veröffentlicht werden
Konkrete Äußerungen Helmut Kohls, die dieser in den Jahren 2001 bis 2002 vertraulich gegenüber seinem ehemaligen Biografen Heribert Schwan gemacht hat, dürfen nicht veröffentlicht werden („Vermächtnis – Die Kohl Protokolle“). Dies stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (Landgericht (LG) Köln, Urteil vom 13.11.2014 Az.: 14 O 315/14).
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