19.11.2014

Rasch Rechtsanwälte: Strafbefehl gegen Betreiber eines illegalen Internetforums verhängt

Gegen den Betreiber eines „Warez-Boards“ – das dem Zweck diente, geschützte Inhalte kostenlos im Internet zu verteilen – hat das Amtsgericht (AG) Osnabrück durch Strafbefehl vom 27.02.2014 eine hohe Geldstrafe verhängt (Az. 236 Cs 1240 Js 8839/12).

Drei durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertretene Tonträgerunternehmen erstatteten Strafanzeige wegen der vielfachen illegalen Verfügbarmachung ihrer Musikwerke in einem zu diesem Zweck geschaffenen Internetforum. Die Ermittlungen gegen den Betreiber des Internetforums wurden durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Task Force Cybercrime der Kriminalpolizei Osnabrück geführt. Der 34-jährige war Betreiber des Forums, über das er und seine Mittäter zahlreiche urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Herunterladen anboten.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Verantwortlichen wurden nicht nur zahlreiche Musikwerke und Filme gefunden, sondern auch festgestellt, dass er „Cardsharing“ betrieb, also kostenpflichtig angebotene Fernsehprogramme rechtswidrig Dritten zur Verfügung stellte.

Das AG Osnabrück verhängte im Strafbefehlsverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen in 272 Fällen sowie wegen des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, des Ausspähens von Daten und Computerbetrugs in einem Fall eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen. Ein Tagessatz entspricht in etwa dem täglichen Nettoeinkommen des Täters, der aufgrund der Tagesatzanzahl nun als vorbestraft gilt. Darüber hinaus sieht sich der Beklagte nun gegebenenfalls zivilrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten ausgesetzt.

Hervorzuheben ist, dass er nicht nur wegen eigener Uploads verurteilt wurde, sondern auch wegen der Uploads anderer Teilnehmer des von ihm betriebenen Internetforums. Das Gericht nahm insoweit eine Strafbarkeit durch Unterlassen an, da er die Uploads der anderen Forennutzer gewollt und von ihnen gewusst habe. Dies wird auch bei der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen des jüngst geschlossenen Internetforums boerse.bz, gegen die derzeit noch ermittelt wird (vgl. Pressemitteilung des Bundesverbandes Musikindustrie), zu berücksichtigen sein. In beiden Fällen handelte es sich um Foren, die strukturell auf Rechtsverletzungen ausgelegt waren

Von: Rechtsanwalt Christian Braune

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