Aktuelle Beiträge
OLG Hamburg: Rasch Rechtsanwälte erwirken Verbot der Bildernutzung durch Zeezee
Der Online-Musikvermittlungsdienst Zeezee darf weiterhin keine CD-Cover auf seinen Internetseiten nutzen. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) am 18.04.2013 in einem mit Rasch Rechtsanwälte geführtem Berufungsverfahren entschieden (Az.: 5 U 147/12) und dabei die weiteren Anforderungen an eine (Bilder-) Suchmaschine konkretisiert.
BGH legt dem EuGH Frage zum „Framing“ vor
Das Einbinden fremder Inhalte auf eine eigene Website ist nach heutiger Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) keine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG, aber möglicherweise ein Eingriff in ein unbenanntes Verwertungsrecht im Sinne vom § 15 II UrhG (Az.: I ZR 46/12).
Googles neue Bildersuche
Umständliches Durchklicken soll unnötig werden: Nicht mehr der Rechteinhaber, sondern Google selbst will die Bilder in voller Auflösung präsentieren. Komfortabel für den Nutzer, aber auch vereinbar mit dem Urheberrecht? Der Fotografenverband klagt.
OLG Hamm: Irreführende Werbung einer sog. Postenbörse durch Angabe von „Statt“-Preisen
Wirbt eine sog. Postenbörse mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen, ohne klarzustellen, worauf sich der gestrichene Vergleichspreis bezieht, ist diese Werbung irreführend, wenn nicht alle in Frage kommenden Deutungen der Werbeaussage zutreffend sind und rechtfertigt einen Unterlassungsanspruch des Mitbewerbers (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Urteil vom 24.01.2013, Az.: 4 U 186/12).
BGH: Google muss rechtsverletzende Inhalte aus den automatischen Suchvorschlägen entfernen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Urteil des VI. Zivilsenats vom 14.5.2013 - VI ZR 269/12), dass Google für Suchbegriffsvorschläge, die im Rahmen der sog. Autocomplete-Funktion der Google-Suchmaschine angezeigt werden und die die Rechte Dritter verletzen, haftbar gemacht werden kann.
Metall auf Metall II: BGH erklärt Tonträger-Sampling für unzulässig
Das Sampling einer Rhythmussequenz greift in das Tonträgerherstellerrecht ein, sofern ein durchschnittlicher Musikproduzent eine gleichwertige Tonaufnahme hätte selbst herstellen können. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 13.12.2012 (Az.: I ZR 182/11) entschieden.
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