30.09.2014

Rasch Rechtsanwälte erwirken einstweilige Verfügung gegen UberPop-Fahrer

Das Landgericht (LG) Hamburg hat heute in einem Eilverfahren ein Fahrverbot gegen einen UberPop-Fahrer verhängt. Antragsteller ist ein von Rasch Rechtsanwälte vertretener Taxiunternehmer.

Das LG Hamburg verbot dem Antragsgegner, weiterhin über den Fahrdienst UberPop Beförderungswünsche von Fahrgästen anzunehmen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu sein.

„Das Verfahren zeigt, dass sich Taxifahrer auch vor den Hamburger Gerichten erfolgreich gegen fragwürdige Konkurrenz wehren können“, sagte Kanzleigründer Clemens Rasch. Es ist – soweit ersichtlich – das erste Zivilverfahren in Hamburg gegen den Fahrdienst Uber. Nach Zustellung und im Falle einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot drohen dem Fahrer Ordnungsmittel wie Zwangsgeld bis zu 250.000,00 € oder Zwangshaft.

 

 

Von: Rechtsanwalt Martin Bolm

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