Wir treten für den Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Wandel ein.
Als Partner der Kreativbranche sind Rasch Rechtsanwälte seit 2003 auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Wir verbinden dabei unser juristisches Fachwissen mit dem Verständnis für das Internet und für moderne Informationstechnologien.
Rasch Rechtsanwälte prägen und prägten die deutsche Rechtsprechung, insbesondere beim Urheberrecht, maßgeblich. Wir nutzen im Auftrag unserer Mandanten unsere Erfahrung für die Gestaltung von Ideen und bei der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten. Zu unserem Mandantenkreis gehören neben Medienunternehmen und Verbänden – insbesondere aus der Musik -, Verlags- und Filmbranche – Softwareentwickler, Werbeagenturen, Merchandising- Anbieter sowie Musikproduzenten und Künstler.
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Im Verlagsbereich beraten wir Verlage sowie Autoren, Illustratoren und andere Kreative.
In der Musik-Branche sind wir für Musikschaffende tätig, das heißt für Tonträgerhersteller („Labels“), Musikverlage, Produzenten, Künstler, Komponisten und Textdichter.
Ein wichtiger Bereich der Musik-Industrie ist die Musik-Equipmentbranche. Hier beraten und vertreten wir Hersteller, Vertriebe und Händler von Instrumenten und Audio-Equipment.
Bei unserer Beratung legen wir auf folgende Punkte besonderes Augenmerk:
- • technisches Verständnis
- • profunde juristische Analyse
- • Interessen und wirtschaftliche Möglichkeiten des Mandanten
- • strategische Prozessführung.
zu unseren Fachgebieten
Aktuelles:
› Alle News anzeigenOLG Köln bestätigt Unterlassungsansprüche gegen Cloudflare
Rasch Rechtsanwälte auch in zweiter Instanz erfolgreich
In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln am 09.Oktober 2020 den Dienst der Firma Cloudflare Inc. verboten, Inhalte zu öffentlich zugänglich zu machen, die auf der Internetseite eines ihrer Kunden angeboten wurden. Cloudflare bietet ein sogenanntes CDN (Content Delivery Network) an, das von strukturell urheberrechtsverletzenden Websites missbraucht wird, um sich [...]