Aktuelle Beiträge
Ist der Upload von Dateifragmenten in Internet-Tauschbörsen straflos?
Teilnehmer einer "Tauschbörse", die Musikaufnahmen herunterladen und dabei für andere Teilnehmer zum Download bereitstellen, können sich nicht darauf berufen, die Aufnahmen hätten sich zum Zeitpunkt der Ermittlungen nur unvollständig auf ihrem Rechner befunden. Auch bei einem nur unvollständigen Download eines Zip- oder Rar-Archivs lassen sich abspielfähige Teile der Aufnahmen extrahieren. Diese unterliegen ohne weiteres urheberrechtlichem Schutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2008
BGH: zur Verantwortlichkeit eines Hostproviders bei rechtsverletzendem Blog-Beitrag
Wird durch den Blog-Beitrag eines Nutzers das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen verletzt, hat der Hostprovider bei einer festgestellten Pflichtverletzung zu haften (BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az.: VI ZR 93/10).
LG Hamburg: 200,00 € (nicht: 15,00 €) Schadensersatz je Musikaufnahme
Das Landgericht (LG) Hamburg weicht von seinen früherern Entscheidungen ab und hat einen Beklagten zur Zahlung von 200,00 € Schadensersatz je Musikaufnahme verurteilt (Urteil vom 29.08.2011, Az.: 308 O 143/11).
EuGH: zur Definition des Begriffes eines „informierten Benutzers“
Ein „informierter Benutzer“ ist weder ein Durchschnittsverbraucher, noch ein Fachmann als Sachkundiger mit profunden technischen Fertigkeiten, im Sinne der Art. 6 und 10 VO (EG) 6/2002 (Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, GGV) nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit dem Az.: C-281/10 P.
LG Düsseldorf: Filesharing-Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 5.380,80 € trotz Abwesenheit zum Tatzeitpunkt
Ein Anschlussinhaber haftet auch dann für eine Rechtsverletzung durch Filesharing zu, sofern er zum streitgegenständlichen Zeitpunkt nicht anwesend war. Dies hat das Landgericht (LG) Düsseldorf mit einem Urteil vom 24.08.2011 (Az: 12 O 299/10) entschieden.
LG München II: keine Zahlung eines Schmerzengeldes an einen Fußballexperten
Ein Profifußballspieler muss kein Schmerzensgeld an einen Fußballexperten wegen seiner öffentlichen Aussage „Der gehört eingewiesen, am besten in die Geschlossene“ für ein Zeitungsinterview zahlen. Dies hat das Landgericht München II (LG) mit Entscheidung vom 25.08.2011 (Az.: 8 O 127/11) klargestellt.
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