Aktuelle Beiträge
OLG Köln weist Klage gegen „Tagesschau-App“ ab
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Klage von elf Zeitungsverlagen gegen die ARD und den NDR auf Unterlassung der weiteren Verbreitung der so genannten „Tagesschau-App“ abgewiesen.
JDownloader2: LG Hamburg bestätigt Haftung des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer einer Firma, die einen unter Open-Source-Lizenz stehenden Downloadmanager anbietet, kann für urheberrechtsverletzende Funktionen dieser Software persönlich als Täter haften. Dies hat das Landgericht (LG) Hamburg mit Urteil vom 29.11.2013 bestätigt. Danach handelt der Geschäftsführer jedenfalls fahrlässig, wenn er keine Vorkehrungen (z.B. Vorabkontrollen) schafft, die verhindern, dass die Software mit einer rechtsverletzenden Funktionalität angeboten wird.
LG Hamburg: File-Hosting-Dienst „Uploaded“ haftet für das Bereithalten eines Musik-Albums
Rasch Rechtsanwälte haben für ein Medienunternehmen eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt (Beschluss vom 28.10.2013, Az.: 310 O 378/13). In dieser Entscheidung werden dem Betreiber des Dienstes uploaded.net sowie dessen Verwaltungsrat verschärfte Prüfungspflichten auferlegt, nachdem sie mit einer sogenannten Take-Down-Notice darauf aufmerksam gemacht wurden, dass ein von dem Dienst gespeichertes Musikalbum rechtswidrig über eine Internetseite heruntergeladen werden kann.
Rasch Rechtsanwälte: YouTubeMP3-Converter funktionierte als illegale Downloadplattform
In einem von Rasch Rechtsanwälte begleiteten Gerichtsverfahren hat sich der Dienst YouTube-MP3 als eine illegale Downloadplattform entpuppt, wie auch der Bundesverband der Musikindustrie (BVMI) in seiner Pressemitteilung vom 18.10.2013 kommuniziert hat.
Ministry of Sound verklagt Spotify: Genießen Playlisten urheberrechtlichen Schutz?
Stellen Nutzer des Musikstreamingdientes Spotify ihre Playlisten in derselben Reihenfolge wie auf sogenannten Compilations des englischen Musiklables Ministry of Sound zusammen, könnte dies Urheberrechte verletzen. Der High Court of Justice in London hat eine wegweisende Entscheidung zum urheberrechtlichen Schutz von Playlisten zu treffen.
GEMA gegen RapidShare: BGH verschärft Haftung von File-Hosting-Diensten bei Urheberrechtsverletzungen
Eine wegweisende Entscheidung zugunsten der GEMA: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung eines Internetdienstes, wie RapidShare, bei Urheberrechtsverletzungen konkretisiert (Urteil vom 15.08.2013, Az.: I ZR 80/12). Bislang konnten Nutzer über den File-Hosting-Dienst RapidShare massenhaft Werke auf illegale Weise Dritten zur Verfügung stellen. Dies könnte sich nun ändern.
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