29.07.2014

„Rock am Ring“ 2015 in Mönchengladbach: Marek Lieberberg nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte

„Rock am Ring“ kann 2015 in Mönchengladbach stattfinden, wie die Stadt am 16.07.2014 mitgeteilt hat. Erstmalig würde Marek Lieberberg das Musikfestival nicht auf dem Nürburgring veranstalten. Zuvor hatte das Landgericht (LG) Koblenz in einem Eilverfahren am 30.06.2014 entschieden, dass Lieberberg und seine Konzertagentur nicht alleinige Inhaber der Titelrechte sind.

Das Musikfestival „Rock am Ring“ findet voraussichtlich 2015 erstmalig in Mönchengladbach statt. Eine Voruntersuchung der Stadt ergab keine unüberbrückbaren Hindernisse (Pressemitteilung vom 16.07.2014). Das Open Air Festival soll dann auf dem ehemaligen Militärgelände, JHQ, stattfinden. Der Veranstalter, die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG hatte Mönchengladbach gebeten das parkartige Gelände als Veranstaltungsort zu prüfen. Nach 29 Jahren würde Lieberberg „Rock am Ring“ erstmalig nicht auf dem Nürburgring veranstalten.

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen der Konzertagentur und der insolventen sowie unter Eigenverwaltung (i.E.) stehenden Nürburgring GmbH. Beide waren sich über einzelne Klauseln der geschlossenen Kooperationsverträge aus den Jahren 2003 und 2007 uneinig. Diese sollten die Modalitäten zur Austragung des Musikfestivals an anderen Veranstaltungsorten, wie beispielsweise Mönchengladbach, regeln.

Marek Lieberberg darf „Rock am Ring“ nicht alleine veranstalten

In einem Eilverfahren hat das Landgericht (LG) Koblenz (Az.: 2 HKO 32/14) am 30.06.2014 Marek Lieberberg und seiner Konzertagentur verboten, das Musikfestival unter dem Namen „Rock am Ring“ ohne die vorherige Zustimmung der Nürburgring GmbH durchzuführen. Lieberberg ist nach Ansicht der Kammer nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“ (vgl. Pressemitteilung des LG Koblenz vom 30.06.2014).

Festivalreihe „Rock am Ring“ ist ein schutzfähiger Werktitel

Im Jahr 1993 hatte die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co KG die Wortmarke „Rock am Ring“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen und markenrechtlich schützen lassen. Bei der Bezeichnung „Rock am Ring“ handele es sich nach Ansicht des Gerichts jedoch auch um einen schutzfähigen Werktitel. Das Werk, ein geistiges Produkt, sei das Konzept einer Serie von Musikfestivals. Spätestens seit dem die Festivalserie mit neuem Konzept im Jahr 1991 startete, genieße der Werktitel rechtlichen Schutz und somit länger als die eingetragene Marke.

Inhaber des Werktitels sei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, an der Lieberberg und die Nürburgring GmbH beteiligt sind. Somit hat das LG Koblenz Marek Lieberberg und seiner Konzertagentur einstweilen untersagt, „ein Konzertfestival unter dem Titel „Rock am Ring“ ohne vorherige Zustimmung der Nürburgring GmbH i.E. anzukündigen, zu bewerben oder zu veranstalten“. Ungeachtet der Insolvenz und Eigenverwaltung der Nürburgring GmbH, bestehe die Gesellschaft bürgerlichen Rechts fort.

Mit dem aktuellen Urteil hat das LG Koblenz nur eine vorläufige Entscheidung getroffen.

Alter Ort, neues Konzept: Die „Grüne Hölle – Rockfestival am Nürburgring“

Doch auf ein Rockfestival sollen Fans 2015 auf dem Gelände des Nürburgringes nicht verzichten. Die „Grüne Hölle – Rockfestival am Nürburgring“ soll die Nachfolgeveranstaltung werden. Nach einer Pressemeldung vom 03.06.2014 der Nürburgring GmbH soll das Rockfestival von der DEAG, Deutsche Entertainment AG, veranstaltet werden. Besuchern soll es ein hochkarätiges Programm sowie internationale Rockbands bieten.

Von: Sabrina Brameshuber, LL.B.

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