07.07.2015

BGH erneut zum „Framing“ von YouTube-Videos

Ist das Einbinden von illegal im Internet veröffentlichten Videos auf der eigenen Website erlaubt? Am 09.07.2015 wird der Bundesgerichtshof (BGH) erneut zum Framing entscheiden. Vorab eine Einschätzung von Rasch Rechtsanwälte.

Mit Spannung erwarten wir am Donnerstag, den 09.07.2015 die Verhandlung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum „Framing“. Der BGH wird erneut darüber zu entscheiden haben, inwieweit das Einbinden fremder Videos in die eigene Website (Framing) rechtlich zulässig ist.

Rasch Rechtsanwälte haben darüber bereits mehrfach berichtet. Der BGH hatte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der Ende 2014 entschieden hat. Danach ist das Framing zulässig, wenn der Inhalt dadurch kein neues Publikum erreicht. Dies sei bei erlaubterweise frei im Internet verfügbaren Inhalten immer der Fall. Der EuGH hat sich nicht ausdrücklich damit befasst, ob das Framing von unerlaubt ins Internet eingestellten Inhalten verboten ist. Im vorliegenden Fall wird dies aber vom Kläger behauptet. Wir verstehen die EuGH-Entscheidung so, dass der EuGH das Framing nur dann für zulässig hält, wenn der Inhalt zuvor mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers ins Internet gestellt wurde. Umgekehrt ist daher das Framing von unberechtigt ins Internet gestellten Inhalten verboten. Das Oberlandesgericht Wien hat bereits in diesem Sinne entschieden (Beschluss vom 09.12.2014).

EuGH könnte Klarheit bringen

Nun wird sich auch der BGH mit dieser Frage ausdrücklich befassen müssen. Es besteht die Möglichkeit, dass der BGH erneut den EuGH anruft. Dies ist bereits durch den Niederländischen Hohen Rat (obersten Gerichtshof) geschehen (Entsch. vom 04.04.2015). Der BGH könnte aber die Rechtsfrage selbst entscheiden, wenn er die EuGH-Entscheidung wie Rasch Rechtsanwälte auslegt.

Die Sachfrage, ob das Video tatsächlich ohne Zustimmung des Klägers im Internet veröffentlicht wurde, wird ggf. die Vorinstanz zu klären haben.

Von: Rechtsanwalt Clemens Rasch

Ansprechpartner

zu diesem Thema

  •  
    Clemens Rasch
    Rechtsanwalt
    Datenschutzbeauftragter (TÜV®)

News filtern

Thema:

› Alle News anzeigen

News

19.10.2020

OLG Köln bestätigt Unterlassungsansprüche gegen Cloudflare

› Gesamten Artikel lesen

22.05.2019

Creative-Commons-Foto-Abmahnung: Rasch Rechtsanwälte setzen erfolgreich Gegenansprüche durch

› Gesamten Artikel lesen

09.05.2019

Amazon haftet für unlizenzierte Produktfotos

› Gesamten Artikel lesen

Google+