Kay Spreckelsen

Rechtsanwalt
Fon
040 24 42 97-0
Fax
040 24 42 97-20
Mail
urheberrecht@raschlegal.de
Kay Spreckelsen ist seit 2001 vorwiegend im Bereich Urheber- und Medienrecht, im Film- und Entertainmentrecht sowie im Socialmedia- und Wettbewerbsrecht tätig. Er berät national und international tätige Tonträger- und Filmhersteller, Verlage, Verbände, Künstler, Blogger, Private und Unternehmen bei rechtlichen Fragestellungen in diesen Bereichen. Neben der Beratung in vertrags- und lizenzrechtlichen Angelegenheiten vertritt er die Interessen seiner Mandantschaft vor allem bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schutzrechten bundesweit bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Kay Spreckelsen studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank AG Rechtswissenschaften in Hamburg. Im Jahr 2001 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst als Manager Legal & Business Affairs in den Rechtsabteilungen der Eastwest Records GmbH und der Warner Music Group Germany Holding GmbH in Hamburg. Im Jahr 2004 trat er als Rechtsanwalt in die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ein.
vCard icon

News

15.12.2017

#ad und #sponsored by ohne Kennzeichnungskraft?

Das Kammergericht Berlin hält die Hinweise "#ad" und "#sponsored by" zur Kennzeichnung eines werblichen Posts bei Instagram für unzureichend.

› Newseintrag lesen
19.05.2016

BGH: Rasch Rechtsanwälte gewinnen erneut Revisionsverfahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.05.2016 in einem weiteren von Rasch Rechtsanwälte geführten Verfahren (Az. I ZR 48/15) die Revision eines Anschlussinhabers zurückgewiesen. Dieser war vom Oberlandesgericht Köln dazu verurteilt worden, an mehrere namenhafte Tonträgerhersteller 200,00 Euro Schadensersatz je Musikaufnahme sowie Abmahnkostenersatz wegen illegalen Filesharings zu bezahlen. Das von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die führenden Plattenfirmen erstrittene Urteil des Oberlandesgericht Köln wurde somit rechtskräftig.

› Newseintrag lesen
8.07.2015

EU-Parlament stimmt ab: Ist die Panoramafreiheit tatsächlich bedroht?

Muss künftig jedes private Foto mit einem Bauwerk im Hintergrund auf eine Rechtsverletzung hin überprüft werden, bevor man es bei Facebook oder Instagram posten kann? Das EU-Parlament wird morgen, den 09.07.2015, über den Vorschlag einer Neuregelung der Panoramafreiheit in Europa abstimmen. Was es damit auf sich hat.

› Newseintrag lesen
› Alle News anzeigen
Google+