27.12.2010
LG Frankfurt a.M.: Schadensersatz in Höhe von 150,00 € pro Musiktitel
Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat sechs Klägerinnen einen Schadensersatz in Höhe von 150,00 € je Musikdatei zugesprochen (Urteil vom 22.07.2010, Az.: 2-03 O 83/10).
In dem Verfahren vor dem LG Frankfurt am Main sind mit Urteil vom 22.07.2010 (Az.: 2-03 O 83/10) Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten wegen Filesharing von (aktuellen und z.T. über 30 Jahre alten) Musikstücken mittels dem System KaZaA geltend gemacht worden. Die sechs Klägerinnen bekamen Kostenerstattung nach einem Gegenstandswert in Höhe von 300.000,00 €, bei einer 1,3 Gebühr und daneben 150,00 € Schadensersatz pro Musikdatei zugesprochen.
Von: Mirko Brüß
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