27.12.2011

LG Düsseldorf: 300,00 € Schadensersatz pro Musiktitel

Ein Schadensersatz in Höhe von 300,00 € ist nach Ansicht des Landgerichts (LG) Düsseldorf für einen Musiktitel angemessen gewesen (Urteil vom 06.10.2010, Az.: 12 O 516/09).

Das LG Düsseldorf hat in einem Verfahren mit einem Urteil vom 06.10.2010 ( Az.: 12 O 516/09) um den Schadensersatz für den illegalen Upload von zwei aktuelleren und zwei älteren Musikstücken (davon ein über 30 Jahre alter Pop-Titel) entschieden, dass 300 € pro Musiktitel angemessen sind. Der Streitwert wurde für die vier geltend gemachten Titel auf 40.000 € festgesetzt.

Von: Mirko Brüß

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