Künstlersozialkasse

Seit 1983 (bzw. 1995) haben freischaffende Künstler und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung.

 

Sie müssen dabei nur ca. die Hälfte ihrer Beiträge selbst leisten. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe sowie einen Zuschuss des Bundes finanziert. Wir beraten Sie gern im Sinne einer zielführenden Meldung oder Antragstellung.

Ansprechpartner

zum Thema Künstlersozialkasse

  •  
    Clemens Rasch
    Rechtsanwalt
    Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
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