Prozessführung

Eine vorprozessuale Einigung sollte stets das Ziel sein; aber nicht immer kann ein Konflikt ohne die Beteiligung der Gerichte gelöst werden. Dann ist ein strategisch durchdachtes Vorgehen gefragt.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bedarf es einer erfahrenen und kompetenten Vertretung. Schnelle Rechtsdurchsetzung wird durch die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes garantiert. Das Hauptsacheverfahren wird durch Klageinreichung eröffnet und zielt auf eine rechtskräftige Entscheidung. Im Vollstreckungsverfahren wird das titulierte Recht durchgesetzt – erforderlichenfalls auch zwangsweise. Rechtsgrundlagen sind die Zivilprozessordnung sowie die prozessualen Sondernormen der einzelnen Fachgebiete, der Strafprozessordnung sowie Normen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Unser umfassendes Wissen und unsere langjährige prozessuale Erfahrung in den von uns betreuten Fällen des Urheber-, Presse-, IT- , Marken-, Design- und Wettbewerbsrechts sichern eine optimale Durchsetzung oder auch Abwehr von Ansprüchen bei einhergehender wirtschaftlicher Betrachtung.

Nehmen Sie zu unseren Ansprechpartnern Kontakt auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail an prozessfuehrung@raschlegal.de. Schnell und unverbindlich.

 

 

Unser Leistungsprofil

Zivilgerichtsverfahren

 

Wir übernehmen sämtliche prozessuale Handlungen über die Instanzen wie beispielsweise die Antragstellung im einstweiligen Rechtsschutz, Klagerhebung und Antragstellung im Hauptsacheverfahren, Erwiderung auf gegnerische Schriftsätze, Wahrnehmung mündlicher Verhandlungen bis zur Abwicklung im Vollstreckungsverfahren und beraten in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.

Strafverfahren

 

Wir stellen Strafanträge in Fällen strafbarer Schutzrechtsverletzungen und vertreten Verletzte als Nebenkläger in Strafverfahren.

Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

 

Wir ermitteln Schutzrechtsverletzer mit Hilfe der Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG.

Arbeitsgerichtliche Verfahren

 

Wir vertreten Kreative und Unternehmen der Kreativwirtschaft in individualarbeitsrechtlichen Verfahren.

Ansprechpartner

zum Thema Prozessführung

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  • Änderungszeit
    27.01.2017
    Kay Spreckelsen
    Geschlecht
    Rechtsanwalt
    Mail
    urheberrecht@raschlegal.de
    Fon
    040 24 42 97-0
     
    Fax
    040 24 42 97-20
    Kay Spreckelsen ist seit 2001 vorwiegend im Bereich Urheber- und Medienrecht, im Film- und Entertainmentrecht sowie im Socialmedia- und Wettbewerbsrecht tätig. Er berät national und international tätige Tonträger- und Filmhersteller, Verlage, Verbände, Künstler, Blogger, Private und Unternehmen bei rechtlichen Fragestellungen in diesen Bereichen. Neben der Beratung in vertrags- und lizenzrechtlichen Angelegenheiten vertritt er die Interessen seiner Mandantschaft vor allem bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schutzrechten bundesweit bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

    Kay Spreckelsen studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank AG Rechtswissenschaften in Hamburg. Im Jahr 2001 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst als Manager Legal & Business Affairs in den Rechtsabteilungen der Eastwest Records GmbH und der Warner Music Group Germany Holding GmbH in Hamburg. Im Jahr 2004 trat er als Rechtsanwalt in die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ein.
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