Presserecht

Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung wird nicht nur auf „klassische“ Publikationen in Druckerzeugnissen, Rundfunk und Film angewendet, sondern immer häufiger auch in Fällen öffentlicher Auseinandersetzungen über multimediale Verbreitungswege, insbesondere das Internet. Das sogenannte Web 2.0 bietet jedem die Möglichkeit zu publizistischer Aktivität, sei es in Blogs, auf privaten Webseiten, in Foren oder sozialen Netzwerken.

Die rechtlichen Fragestellungen sind anspruchsvoll – nicht zuletzt, weil die einschlägige Rechtsprechung ständig in Bewegung ist. Die Abgrenzung zwischen rechtlich zulässigen und unzulässigen Äußerungen ist oft schwierig. Falsche oder ehrenrührige Behauptungen sind nicht nur für Privatpersonen schadhaft. Besonders für Unternehmen ist ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit von essentieller, wirtschaftlicher Bedeutung.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen und Privatpersonen, die von einer Veröffentlichung betroffen sind, bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bei der Abwehr von Ansprüchen. Journalisten und Publizisten können sich bei der Veröffentlichung ihrer Beiträge auf unsere Beratung verlassen. Unsere Mandanten profitieren von unserem schnellen und lösungsorientierten Vorgehen.

Nehmen Sie zu unseren Ansprechpartnern Kontakt auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail an presserecht@raschlegal.de. Schnell und unverbindlich.

 

 

Unser Leistungsprofil

Der gute Ruf Ihres Unternehmens

 

Es ist von existenzieller wirtschaftlicher Bedeutung, nicht aufgrund tendenziöser, falscher oder gar durch konkurrierende kommerzielle Interessen gelenkte Medienveröffentlichungen beschädigt zu werden. Wir helfen in Kommunikationskrisen.

Schutz der Privatsphäre

 

Natürliche Personen haben ein hohes Interesse am Schutz ihrer Privatsphäre, ihrer persönlichen Ehre und ihres Leumunds. Im Falle dieses Recht verletzender Medienveröffentlichungen helfen wir durch forensische Ermittlungen und konsequente rechtliche Verfolgung von Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht.

Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit

 

Autoren, Blogger, Verleger oder Redakteure bewegen sich auf dem Boden des Grundgesetzes. Die Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit sind Rechtsgüter, die für das Funktionieren des demokratisch organisierten Zusammenlebens unverzichtbar sind. Wir helfen bei unberechtigten Einschränkungen dieser Rechte und unterstützen die redaktionelle Arbeit durch begleitende Beratung.

Ansprechpartner

zum Thema Presserecht

  •  
    Clemens Rasch
    Rechtsanwalt
    Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
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