Weiterverkauf von E-Books und digitalen Hörbüchern bleibt verboten
Erfolg für die Buchbranche: Online-Händler dürfen den Weiterverkauf von E-Books weiterhin verbieten. Ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregeltes Verbot ist zulässig, wie das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am 24.03.2015 entschieden hat (Az.: 10 U 5/11).
Im Internet erworbene digitale Bücher dürfen nicht weiterverkauft werden. Dies hat das Hanseatische OLG in einer Entscheidung vom 24.03.2015 festgestellt. Das Gericht hat nach einer Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vom 14.04.2015 eine Klage der Verbraucherzentrale rechtskräftig abgewiesen und sich der Ansicht der Buchhändler angeschlossen.
Gerichte stärken Position von Rechteinhabern und Anbietern
Die Verbraucherschützer hatten erfolglos gegen mehrere Online-Buchhändler geklagt, die einen Weiterverkauf von E-Books und digitalen Hörbüchern in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verboten hatten. Das Gericht hat die Berufung der Verbraucherschützer gegen ein Urteil des vorinstanzlichen Landgerichts mangels Erfolgsaussichten abgewiesen. Ebenso wie im Mai 2014 das OLG Hamm einem Online-Buchhändler Recht gegeben hatte (Az.: 22 U 60/13) und das OLG Stuttgart im Jahr 2011 eine Klage der Verbraucherzentrale abwies (Az.: 2 U 49/11).
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kommentierte das Urteil des Hanseatischen OLG als einen Erfolg für die gesamte Buchbranche: „Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ gäbe. Für Verlage wäre es unmöglich, weiter gemeinsam an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten. Darunter würden letztlich vor allem die Verbraucher leiden“, so Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Europäische Entwicklung unklar
Auf europäischer Ebene ist die Rechtsprechung noch unklar. Große Bedeutung kommt daher eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu. Ein niederländisches Gericht hat dem EuGH kürzlich einen Fall vorgelegt, in dem es auch „um die Vereinbarkeit von Verkäufen „gebrauchter“ E-Books mit europäischem Urheberrecht geht.“ Die Entscheidung des EuGH wird sich unmittelbar auf die Rechtslage in Deutschland auswirken. Sie bleibt mit Spannung abzuwarten.
Von: Sabrina Brameshuber, LL.B.
Ansprechpartner
zu diesem Thema
Unsere Newsletter
Bleiben Sie informiert
Newsletter 1/2016
Newsletter 3/2015
Newsletter 2/2015
Newsletter 1/2015
Newsletter 2/2014
Newsletter 1/2014