18.02.2013

„slide to unlock“: Nach Patent sichert sich Apple nun auch Geschmacksmuster

Der amerikanische iPhone-Hersteller Apple lässt sich nun auch das Design der Entsperr-Funktion „slide to unlock“ durch ein Geschmacksmuster schützen. Mit dem neuen Schutzrecht und dem eingetragenen Patent an der Entsperr-Funktion sichert sich Apple weiter gegen Nachahmer ab.

Der amerikanische Elektronikhersteller Apple, der bekanntlich viel Wert auf ein klares und innovatives Design seiner Produkte legt, hat sich nun auch das äußere Erscheinungsbild der Entsperr-Funktion „slide to unlock“ durch ein sogenanntes Design-Patent schützen lassen. Das neue Schutzrecht, vergleichbar mit dem deutschen Geschmacksmuster, wird - ebenso wie bereits das für diese Funktion zuvor eingetragene Patent - unvermeidlich zur Grundlage zahlreicher künftiger Rechtsstreitigkeiten zwischen Apple und seinen Wettbewerbern werden.

Apple hatte sich bereits Ende 2011 in den USA die Entsperr-Funktion „slide to unlock“ durch ein Patent schützen lassen, obwohl das Unternehmen aus Kalifornien diese Technik vermutlich nicht als erster Hersteller entwickelte.

Dieses Patent sorgte nicht nur deshalb bereits für Diskussionen. Die Kritiker eines derartigen Patentschutzes werfen Apple und dem U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) vor, viel zu allgemein formulierte Trivialpatente zu verwenden bzw. anzuerkennen.

Das höchste Zivilgericht Londons gab im vergangenen Jahr beispielsweise dem taiwanesischen Hersteller HTC Recht. Insgesamt wurden in der Klage gegen Apple vier Patente beanstandet. Das Gericht erklärte in diesem Zusammenhang auch das „side to unlock“-Patent für ungültig, da die Funktion „Prior Art“ sei. Bereits im Jahre 2004 habe es eine Entsperrmethode der schwedischen Firma Neonode gegeben, welche dieselbe Technik aufwies. Dieses Urteil des höchsten Zivilgerichts in London entfaltet jedoch keine internationale Rechtsbindung.

Erst kürzlich reichte Apple abermals Patentklage unter anderem gegen den Hersteller Samsung ein, in welcher sich Apple erneut vor allem auf das von Wettbewerbern nach wie vor gefürchtete „slide to unlock“-Patent beruft.

Dieser also bereits umstrittene Schutz wurde nun durch ein Design-Patent - vergleichbar mit dem deutschen Geschmacksmuster - erweitert. Das Design-Patent mit der Nummer D675,639 beschreibt das äußere Erscheinungsbild der Entsicherungsfunktion eines Lockscreens in der Form eines Schiebereglers. Das US-amerikanische Patent- und Markenamt gab dem Antrag Apples aus dem Jahre 2011 nun statt, so dass das waagerechte Bedienfeld mit Pfeilbutton zum Entsperren des Displays, dessen Benutzung die typische „Wischgeste“ eines jeden iPhone-Nutzers auslöst, jetzt noch umfassender geschützt ist. In zukünftigen Rechtsstreitigkeiten kann sich Apple nun auf zwei Ebenen gegen Nachahmer wehren.

Ein weiteres Schutzrecht die ästhetische Gestaltungsform betreffend - eingetragen unter der Nummer D675,612 - ließ sich Apple außerdem für die Optik des ursprünglichen iPhones sichern. Gegenstand des geschützten Designs sind in erster Linie die abgerundeten Ecken des Gerätes. Bei diesen handele es sich um ein gestalterisches Kernelement. Erwartungsgemäß wird auch dieses neue Geschmacksmuster insbesondere von den Wettbewerbern nicht kritiklos hingenommen. Vielmehr dürften künftig diverse Rechtsstreitigkeiten zu erwarten sein.

Auch in der Vergangenheit war das äußere Erscheinungsbild der mobilen Endgeräte Apples häufig zentraler Punkt bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Herstellern. Hieran wird sich trotz oder sogar wegen der neuen Apple-Geschmacksmuster vermutlich auch zunächst nichts ändern.

Von: Lilian Unger

Ansprechpartner

zu diesem Thema

Keine Ansprechpartner gefunden.

News filtern

Thema:

› Alle News anzeigen

News

19.10.2020

OLG Köln bestätigt Unterlassungsansprüche gegen Cloudflare

› Gesamten Artikel lesen

22.05.2019

Creative-Commons-Foto-Abmahnung: Rasch Rechtsanwälte setzen erfolgreich Gegenansprüche durch

› Gesamten Artikel lesen

09.05.2019

Amazon haftet für unlizenzierte Produktfotos

› Gesamten Artikel lesen

Google+