Rubiks Cube: EuGH hebt Markenschutz auf
Der Europäische Gerichtshof hat den Markenschutz des im Jahr 1999 bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) als dreidimensionale Marke eingetragenen Zauberwürfel „Rubiks Cube“ aufgehoben. Ein Deutscher Spielwarenhersteller hatte gegen den Markenschutz geklagt.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte die Klage des Spielwarenherstellers noch im Jahr 2014 abgewiesen, da sich nach seiner Auffassung der Markenschutz nur auf die äußere Würfelform mit der charakteristischen Gitterstruktur, und nicht auch auf den inneren – unsichtbaren - besonderen technischen Mechanismus erstrecke (EuG Urteil vom 25.11.2014 Az.: T-450/09). Daraufhin rief der Deutsche Spielwarenhersteller den Europäischen Gerichtshof an – und obsiegte. Denn das oberste Gericht meint, dass die hier anzuwendende Verordnung (EG) 40/94 über die Gemeinschaftsmarke dahingehend auszulegen sei, dass diese auch der Vermeidung eines Monopols auf technische Lösungen oder charakteristische Funktionen eines Produktes beinhalte. Auf den Fall des Zauberwürfels angewendet bedeute dies, dass die essentiellen Charakteristika der Würfelform im Lichte der – als Marke nicht zu schützenden – technischen Funktionen des Produkts betrachtet werden müssten. Damit folgte der EuGH auch der vom klagenden Spielwarenhersteller vertretenen Argumentation, dass zu berücksichtigen sei, dass der Würfel eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lösung enthalte, die nicht über eine Marke, sondern über ein Patent zu schützen sei.
EuGH, Urteil C-30/15 P vom 10.11.2016
Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs
Von: Rechtsanwalt Werner Jansen
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