20.08.2014

„Rock am Ring“: Marek Lieberberg legt Berufung ein

„Rock am Ring“ geht in die nächste Runde: Marek Lieberberg legt Berufung gegen den Entscheid des Landgerichts (LG) Koblenz ein, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einer Pressemitteilung vom 19.08.2014 mitgeteilt hat (Az.: 6 U 850/14).

Dem Festivalveranstalter Marek Lieberberg und seiner Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co KG hatte das LG Koblenz am 30.06.2014  (Az.: 2 HKO 32/14) verboten, „Rock am Ring“ ohne die Nürburgring GmbH durchzuführen. Der Festivalveranstalter sei nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte. Die Kammer untersagte Marek Lieberberg daher einstweilen, ein Konzertfestival unter dem Titel „Rock am Ring“ ohne vorherige Zustimmung der insolventen und unter Eigenverwaltung stehenden Nürburgring GmbH anzukündigen, zu bewerben oder zu veranstalten. Rasch Rechtsanwälte hatten hierzu am 29.07.2014 berichtet, „Rock am Ring“ 2015 in Mönchengladbach: Marek Lieberberg nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte“. Gegen diese Entscheidung legte Marek Lieberberg nun Berufung ein, wie das OLG Koblenz mitgeteilt hat (vgl. Pressemitteteilung des OLG Koblenz vom 19.08.2014, Az.: 6 U 850/14).

Zukünftig könnte „Rock am Ring“ in Mönchengladbach stattfinden. Eine Voruntersuchung der Stadt hat keine unüberbrückbaren Hindernisse (Pressemitteilung vom 16.07.2014) ergeben. Das Open Air Festival könnte auf dem ehemaligen Militärgelände, JHQ, stattfinden. Der Festivalveranstalter hatte Mönchengladbach zuvor gebeten das parkartige Gelände als Veranstaltungsort zu prüfen. Nach 29 Jahren würde Marek Lieberberg „Rock am Ring“ erstmalig nicht auf dem Nürburgring veranstalten

Von: Sabrina Brameshuber, LL.B., Marlene Lienau

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