30.09.2015

Rekordschmerzensgeld für Kachelmann: Springer muss 635.000 Euro zahlen

Bild und Bild Online müssen den höchsten bislang in Deutschland ausgeurteilten Schmerzensgeldbetrag zahlen: 635.000 Euro. Das Landgericht Köln (LG) hat heute sein Urteil im Geldentschädigungsprozess von Jörg Kachelmann verkündet und entschied erwartungsgemäß zugunsten des Meteorologen.

Kachelmann wurde im Jahre 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Medien berichteten exzessiv über den Prozess. Der Wetter-Moderator sah sich durch zahlreiche Falschberichterstattungen, Verletzungen seiner Privat- und Intimsphäre, Vorverurteilungen und Schmähkritik in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte. Zu Recht, wie das LG Köln nunmehr entschieden hat.

Der Vorsitzende Richter der 28. Zivilkammer hatte bereits im Vorfeld durchblicken lassen, dass seine Kammer 47 Fälle möglicherweise schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Bild Zeitung und Bild Online ausgemacht habe.

Der nunmehr ausgeurteilte Betrag weicht indes deutlich vom eingeklagten Schmerzensgeld ab. Kachelmann hatte eine Entschädigung in Höhe von 2,25 Millionen gefordert und wird insofern mit einem erheblichen Teil der Kosten des Verfahrens belastetet worden sein. Gleichwohl kann das Urteil als Erfolg verbucht werden: Der Betrag von 635.000 Euro ist mit Abstand die größte bislang in Deutschland ausgeurteilte Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der bisherige Rekord lag bei 400.000 Euro, die das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg Prinzessin Madeleine von Schweden wegen jahrelanger, schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch zahlreiche Berichterstattungen zugesprochen hatte.

Rechtsanwalt Ralf Hoecker hat Kachelmann im Schmerzensgeld-Prozess vertreten und weist auf Twitter darauf hin, dass sein Mandant mit Zinsen und Schadensersatz sogar 800.000 EUR von Springer und BILD bekomme.

Das Urteil des LG Köln ist noch nicht rechtskräftig. Angeblich bereitet Springer bereits das Berufungsverfahren vor.

Zuvor haben sich im Mai dieses Jahres der Wettermoderator und der Medienkonzern Hubert Burda Media außergerichtlich in einem weiteren Fall geeinigt. Kachelmann fühlte sich durch die Berichterstattung vom Burda-Verlag verleumdet. Über die Konditionen schweigen die Parteien.

Von: Rechtsanwältin Katharina Voigtland, LL.M.

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