Rasch Rechtsanwälte zu Top Level Domains: www.dieseMarke.sucks?
Mit den neuen Top Level Domains droht Markeinhabern Ärger in ganz neuen Dimensionen: Endungen wie .sucks, .lol, .fail oder .rocks bieten viel Konfliktpotenzial. Rechtsanwältin Kristin Bonhagen, Rasch Rechtsanwälte, hat dazu Tipps und Ratschläge bei Legal Tribune Online veröffentlicht.
Schmähendes Beiwerk sehen Markeninhaber ungern. Sie selbst wollen diejenigen sein, die darüber entscheiden, in welchem Umfeld ihre Marke auftaucht. So zuletzt auch die Calvin Klein Trademark Trust & Calvin Klein, Inc. Sie ist gegen den Domainnamen "fuckcalvinklein.com" vor ein Schiedsgericht gezogen. Das Gericht hat jedoch gegen den Markeninhaber entschieden: Zwischen der Marke Calvin Klein und dem Domainnamen bestehe keine Verwechselungsgefahr (Calvin Klein Trademark Trust & Calvin Klein, Inc. v. Alan Sleator, FA1403001547828, Nat. Arb. Forum 11/04/2014).
Die Entscheidung wirft die Frage auf, was mit Blick auf die vielen neuen Top Level Domains auf Markeninhaber zukommt, die von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) derzeit schrittweise zur Registrierung freigegeben werden. Auf der langen Liste finden sich allerlei Endungen mit hohem Konfliktpotential, darunter .sucks, .lol, .fail oder .rocks. Müssen Markeninhaber nun in Kauf nehmen, dass Dritte ihre Marke unter solchen Top Level Domains registrieren? Sicherlich nicht in jedem Fall. Rasch Rechtsanwälte berät sie gerne.
Mehr dazu auch in dem Beitrag von Rechtsanwältin Kristin Bonhagen, Rasch Rechtsanwälte, bei Legal Tribune Online vom 08.09.2014
Von: Rechtsanwältin Kristin Bonhagen, LL.M.
Ansprechpartner
zu diesem Thema
Unsere Newsletter
Bleiben Sie informiert
Newsletter 1/2016
Newsletter 3/2015
Newsletter 2/2015
Newsletter 1/2015
Newsletter 2/2014
Newsletter 1/2014