13.03.2020

Rasch Rechtsanwälte erwirken Urteil gegen Cloudflare

Mit Urteil vom 30.01.2020 hat das Landgericht Köln den US-amerikanischen Internetdienstleister Cloudflare wegen Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen. Die einstweilige Verfügung wurde von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag eines großen deutschen Musiklabels erwirkt. Cloudflare bietet ein weltweites Servernetzwerk an, über das Inhalte ihrer Kunden ausgeliefert werden können (Content Delivery Network). In dem Rechtsstreit ging es um illegale Musikangebote, die auf der Website ddl-music.to angeboten wurden. Die Betreiber der Website hatten Cloudflares Content Delivery Network genutzt, um ihre illegalen Angebote weltweit zu verbreiten und dabei die Identität ihrer Server zu verschleiern. Außerdem hatte Cloudflare über seine Domain Name Server Zugang zu den Rechtsverletzungen vermittelt. Das Gericht verurteilte nun Cloudflare wegen dieser Dienstleistungen als Störer, weil die Firma die rechtsverletzenden Angebote nicht abgestellt hatte, obwohl sie darüber in Kenntnis gesetzt worden war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Von: Clemens Rasch

Ansprechpartner

zu diesem Thema

  •  
    Clemens Rasch
    Rechtsanwalt
    Datenschutzbeauftragter (TÜV®)

News filtern

Thema:

› Alle News anzeigen

News

19.10.2020

OLG Köln bestätigt Unterlassungsansprüche gegen Cloudflare

› Gesamten Artikel lesen

22.05.2019

Creative-Commons-Foto-Abmahnung: Rasch Rechtsanwälte setzen erfolgreich Gegenansprüche durch

› Gesamten Artikel lesen

09.05.2019

Amazon haftet für unlizenzierte Produktfotos

› Gesamten Artikel lesen

Google+