OLG Düsseldorf: Aldi darf Pudding „Flecki“ europaweit veräußern
Die Dr. Oetker KG hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) den Rechtsstreit gegen Aldi um einen Schoko-Vanille-Pudding verloren. Der Discount-Lebensmittelkonzern Aldi darf seinen Pudding „Flecki“ europaweit veräußern (Entscheidung vom 24.07.2012, Az.: 14c O 302/11).
Mit einem Urteil vom 24.07.2012 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) eine vorherige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (LG) (14c O 302/11) bestätigt, wonach der Lebensmittelkonzern Aldi seinen Pudding „Flecki“ weiterhin europaweit verkaufen darf. Das OLG Düsseldorf sah zwar in „Flecki“ eine Nachahmung des Dr. Oetker Puddings „Paula“. Ein ausreichender Abstand zum geschützten Design von „Paula“ läge jedoch vor.
Am 01.03.2012 hatte das LG Düsseldorf zuvor einen auf ein europaweites Verkaufsverbot gerichteten Eilantrag der Dr. Oetker KG gegen den Discount-Lebensmittelhändler Aldi zurückgewiesen. Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass die Verletzung eines von Dr. Oetker eingetragenen europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) an dem kuhfellähnlich gestalteten Vanille-Schoko-Pudding „Paula“ nicht vorläge. Die von Dr. Oetker behaupteten Wettbewerbsverstöße bestätigte das LG Düsseldorf ebenfalls nicht. Denn eine vermeidbare Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung durch Aldi läge nicht vor.
Von: Sabrina Brameshuber, LL.B.
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