LG Hamburg: 2.500,00 € Schadensersatz für ein Musikalbum
Wegen des Uploads eines vollständigen Musikalbums über "eDonkey" ist ein Anschlussinhaber durch das Landgericht (LG) Hamburg zur Zahlung von 2.500,00 € Schadensersatz verurteilt worden (Entscheidung vom 21.05.2012, Az.: 308 O 129/12).
Das LG Hamburg hat mit rechtskräftigem Urteil vom 21.05.2012 (Az.: 308 O 129/12) den Inhaber eines Internetzugangs, über den ein vollständiges Musikalbum mit 12 Musikaufnahmen mittels der Software "eDonkey" öffentlich zugänglich gemacht wurde, zur Unterlassung und zur Zahlung von 2.500,00 € Schadensersatz sowie 1.472,70 € Rechtsanwaltskosten verurteilt.
Der Beklagte hatte auf die Abmahnung nicht fristgerecht reagiert, so dass er auch auf Unterlassung verklagt und entsprechend durch das LG Hamburg verurteilt wurde. Hierdurch hat der Beklagte im Ergebnis neben dem ausgeurteilten Betrag von 3.972,70 € auch die Verfahrenskosten in Höhe von weiteren 3.515,00 € zu tragen. Insgesamt hat der Beklagte somit 7.487,70 € zu zahlen, anstatt der Vergleichssumme von 1.200,00 €, die ihm mit der Abmahnung angeboten worden war.
Von: Mirko Brüß
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