27.12.2010

LG Hamburg: 1.000,00 € Schadensersatz für den Upload eines Musikalbums

Das Landgericht (LG) Hamburg hat einer Tonträgerherstellerin 1.000,00 € Schadensersatz für ein Musikalbum zugesprochen (Urteil vom 17.06.2010, Az.: 310 O 162/10).

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 17.06.2010 (Az.: 310 O 162/10) der klagenden Tonträgerherstellerin Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € zugesprochen, aufgrund des Zugänglichmachens eines Musikalbums im Internet mittels eines Filesharing-Programms. Der Streitwert ist auf bis zu 110.000,00 € festgesetzt worden.

Von: Mirko Brüß

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