11.07.2012

LG Düsseldorf: 2.400,00 € Schadensersatz für ein Musikalbum

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat einer Tonträgerherstellerin 2.400,00 € Schadensersatz für ein Musikalbum mit 16 Musikaufnahmen zu gesprochen (Urteil vom 11.07.2012, Az.: 12 O 292/11).

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.07.2012 (Az.: 12 O 292/11) den Inhaber eines Internetzugangs, über den ein vollständiges Musikalbum mit 16 Musikaufnahmen mittels der Software "eDonkey" öffentlich zugänglich gemacht wurde, zur Unterlassung und zur Zahlung von 2.400,00 € Schadensersatz sowie 1.379,80 € Rechtsanwaltskosten verurteilt.

Der Beklagte hatte auf die Abmahnung zwar reagiert, aber nicht fristgerecht eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Er ist somit auch auf Unterlassung verklagt und entsprechend durch das LG Düsseldorf verurteilt worden. Hierdurch hat der Beklagte im Ergebnis neben dem ausgeurteilten Betrag von 3.779,80 € auch die Verfahrenskosten in Höhe von weiteren 3.835,17 € zu tragen. Insgesamt hat der Beklagte somit 7.614,97 € zu zahlen, statt der Vergleichssumme von 1.200,00 €, die ihm mit der Abmahnung angeboten worden war.

Von: Mirko Brüß

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