02.10.2015

Lacoste siegt im Streit der Krokodile: KAJMAN zu ähnlich

Verwechslungsgefahr: Die breite Öffentlichkeit könnte den polnischen KAJMAN der bekannten Lacoste-Marke zuordnen. Im Markenrechtsstreit lehnte das Gericht der Europäischen Union (EuG) den von Mocek und Wenta beantragten Kennzeichenschutz ab (Rechtssache T-364/13).

Streit um die Kennzeichen von Reptilien: Nun konnte sich das französische Lacoste – Krokodil gegen den polnischen Kaiman von Mocek und Wenta durchsetzen. Das Gericht in Luxemburg hat am 30.09.2015 eine vorherige Entscheidung des HABM bestätigt, wonach es einen Kennzeichenschutz für das Zeichen KAJMAN von Mocek und Wenta für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe ablehnte. Bei diesen Warenarten haben die Richter eine Verwechslungsgefahr beider Reptilien-Abbildungen bejaht. Die Verkehrskreise könnten annehmen, die Zeichen stammten aus demselben oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen. „Insbesondere könnte die Abbildung des Kaimans von Mocek und Wenta als Variante der Abbildung des Krokodils von Lacoste wahrgenommen werden“, hieß es in der Pressemitteilung vom 30.09.2015. Dies haben die Richter mit der Bekanntheit der Lacoste-Marke in der breiten Öffentlichkeit begründet.

Erschwerte Anmeldung für Zeichen mit Krokodilen oder Kaimanen

Durch die hohe Kennzeichnungskraft des Lacoste-Krokodils sehen die Richter ein mögliches Eintragungshindernis für Formen von Krokodilen oder Kaimanen bezüglich Lederwaren, Bekleidungsstücken und Schuhen.

Die polnische Gesellschaft (kurz) Mocek und Wenta hatte zuvor im Jahr 2007 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) das Zeichen eines Reptils mit dem Schriftzug KAJMAN als Gemeinschaftsmarke für verschiedene Waren und Dienstleistungen angemeldet. Lacoste trat dieser Anmeldung entgegen. Dabei berief sich die französische Gesellschaft auf ihre ältere Gemeinschaftsmarke und erhielt Recht: Das EuG hat die Klage von Mocek und Wenta abgewiesen und die zuvor gerichtlich abgelehnte Eintragung des KAJMAN-Zeichens speziell für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe bestätigt.

Eine bildliche Zeichenähnlichkeit stuften die luxemburger Richter zudem als gering ein und hielten den „klanglichen Aspekt für irrelevant“.

Von: Sabrina Brameshuber, LL.B.

Ansprechpartner

zu diesem Thema

Keine Ansprechpartner gefunden.

News filtern

Thema:

› Alle News anzeigen

News

19.10.2020

OLG Köln bestätigt Unterlassungsansprüche gegen Cloudflare

› Gesamten Artikel lesen

22.05.2019

Creative-Commons-Foto-Abmahnung: Rasch Rechtsanwälte setzen erfolgreich Gegenansprüche durch

› Gesamten Artikel lesen

09.05.2019

Amazon haftet für unlizenzierte Produktfotos

› Gesamten Artikel lesen

Google+