08.05.2015

„Hinterm Horizont“: Libretto des Musicals ist kein Plagiat

Udo Lindenbergs erfolgreiches Musical „Hinterm Horizont“ basiert nicht auf dem Libretto eines anderen Autors und verletzt somit keine Urheberrechte. Dies hat das Kammergericht (KG) Berlin am 20.04.2015 in einer Pressemitteilung klargestellt (Az. 24 U 3/14).

Seit 2011 erzählt das Musical „Hinterm Horizont“ die Geschichte eines zukünftigen Rockstars, der sich bei einem Konzert im Palast der Republik in eine Kommunistin verliebt. Das erfolgreiche Musical spielt zur Zeit des Mauerfalls in Berlin, enthält Elemente aus dem Leben des Udo Lindenberg und wird musikalisch durch seine Lieder begleitet. Doch es ist ein Urheberrechtsstreit entfacht: über das Libretto.

Das KG Berlin hat am 20.04.2015 den Plagiatsvorwurf eines klagenden Autors an seinem Libretto zurückgewiesen. Denn bei dem Libretto von „Hinterm Horizont“ handele es sich nicht um eine unfreie Bearbeitung seines urheberrechtsfähigen Werkes. Der Kläger hatte vor der Uraufführung des Musicals einen Entwurf seines Librettos dem Künstler Udo Lindenberg im Jahr 2005 präsentiert. Sein Werk basierte auf der Biografie des Musikers und bezog dessen Songs mit ein. Udo Lindenberg lehnte das Libretto jedoch ab. Später entstand auf der Grundlage eines Librettos eines anderen Autors das am Berliner „Theater am Potsdamer Platz“ aufgeführte Musical „Hinterm Horizont“. Doch die bloße Verwendung einzelner Ideen reiche nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um das Urheberrecht an dem Libretto des klagenden Autors zu verletzen.

“Hinterm Horizont“ basiert auf historischen Ereignissen


Geschützte Textpassagen, Szenen oder Dialoge des klagenden Autors seien nicht in dem Libretto des Musicals übernommen worden, wie das Gericht in einer Pressemitteilung vom selben Tag erklärt hat. „Es handele sich insoweit nicht um eine eigene geistige Schöpfung des Klägers, da die wesentlichen Elemente des Musicals, nämlich die Liebesbeziehung eines zukünftigen Rockstars zu einer Kommunistin, das legendäre Konzert 1983 in dem Palast der Republik und der Mauerfall, in der Biographie des Musikers vorhanden oder zumindest angelegt bzw. in der historischen Geschichte begründet seien.“, so das Gericht.

Der Autor hatte Klage u.a. gegen die Gesellschaft, die das Theater am Potsdamer Platz betreibt, gegen den Autor und gegen Udo Lindenberg erhoben. Der Kläger wollte als Miturheber genannt werden. Auch wollte der Autor an den wirtschaftlichen Erträgen des Musicals beteiligt sein. Er begehrte im Rahmen einer sogenannten Stufenklage zunächst Auskunft über die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen, die jeweilige Besucheranzahl etc., um auf der Grundlage dieser Auskunft seine finanziellen Forderungen berechnen zu können.

KG Berlin wies Klage als unbegründet zurück


Zuvor hatte das vorinstanzliche Landgericht die Klage des Autors insgesamt abgewiesen. Die dagegen von ihm eingelegte Berufung blieb erfolglos. Nach wiederholter Beratung verkündete der Senat am Schluss der Sitzung ein Urteil, durch das die Berufung des Klägers als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ist zulässig.

Von: Sabrina Brameshuber, LL.B.

Ansprechpartner

zu diesem Thema

Keine Ansprechpartner gefunden.

News filtern

Thema:

› Alle News anzeigen

News

19.10.2020

OLG Köln bestätigt Unterlassungsansprüche gegen Cloudflare

› Gesamten Artikel lesen

22.05.2019

Creative-Commons-Foto-Abmahnung: Rasch Rechtsanwälte setzen erfolgreich Gegenansprüche durch

› Gesamten Artikel lesen

09.05.2019

Amazon haftet für unlizenzierte Produktfotos

› Gesamten Artikel lesen

Google+