11.03.2015

Digitale Piraterie und die Veränderung klassischer Verwertungsstufen

Bilden Kino, Blu-Ray und VoD die klassischen legalen Vertriebswege von Filmwerken, setzen Erfolgsserien, wie Game of Thrones, neue Maßstäbe bei der Internet-Piraterie. Neben der notwendigen Rechtsverfolgung passen sich Rechteinhaber der Nachfrage und dem veränderten Komsumverhalten ihrer Kunden an. Sie gestalten ihre Vertriebswege flexibler und gehen einen Schritt weiter: Die Erstausstrahlung eines Kinofilms mittels Streaming oder die simultane Ausstrahlung einer Serie in über 170 Ländern.

Game of Thrones (GOT) des amerikanischen Pay-TV Senders „HBO“ ist eine der erfolgreichsten Serien aller Zeiten. Neben Rekorden bei Einschaltquoten und der Überhäufung mit Auszeichnungen setzt die Serie auch neue Maßstäbe bei der Internet-Piraterie. So war sie im Jahr 2013 eine der am meisten über das BitTorrent-Netzwerk angebotenen TV-Serien.

Dies ist allerdings kein Einzelfall. Die Nachfrage US-amerikanischer Erfolgsserien über illegale Internetquellen ist weiterhin ungebrochen hoch. Eine von unserem Partner ProMedia zu der amerikanischen Serie „The Walking Dead“ in der Internet-Tauschbörse „Bit-Torrent“ durchgeführte Erhebung des Angebotes lässt erkennen, dass diese nach Erstausstrahlung, insbesondere in Australien, Norwegen und Schweden vermehrt „nachgefragt“ wird. Einer der Gründe für diese Nachfrage von Piraterie-Angeboten ist, dass es bislang häufig längere Zeit dauert bis eine amerikanische Serie außerhalb der Vereinigten Staaten erstausgestrahlt wird. Gerade die Konsumenten, die nicht auf eine Synchronisation angewiesen sind, und denen bekannt ist, wann eine Lieblingsserie in den USA (an) läuft, versuchen sich mithilfe von Internet-Suchmaschinen vorzeitig Kopien dieser Serien über Internet-Tauschbörsen oder Sharehoster zu beschaffen. Rechtsverletzungen werden dabei leider billigend in Kauf genommen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Rechteinhabern gehen Rasch Rechtsanwälte seit Jahren erfolgreich gegen Internet–Tauschbörsen sowie auch gegen Sharehoster und deren Betreiber vor.  
 
Rechteinhaber setzen auf flexible Verwertungsstufen


Neben dieser immer noch wichtigen und notwendigen Rechtsverfolgung passen die Rechteinhaber ihr Angebot der Konsumentennachfrage an und gestalten die klassischen Verwertungsstufen flexibler. So hat z.B. der deutsche Ableger des amerikanischen TV-Senders Fox, die 5. Staffel der amerikanischen Erfolgsserie „The Walking Dead“ jeweils direkt einen Tag nach der amerikanischen Erstausstrahlung in der Originalfassung ausgestrahlt. Ähnlich wird dies vom deutschen Pay-TV Sender Sky mit der von Netflix produzierten Serie „House of Cards“ praktiziert.

Auch die in Deutschland tätigen Video-on-Demand-Anbieter wie Maxdome, Amazon Instant Video, iTunes und nunmehr auch Netflix können ihren Kunden seit Kurzem die Möglichkeit eröffnen, populäre amerikanische Serien noch vor der synchronisierten deutschen TV-(Erst)Ausstrahlung in Originalfassung und damit relativ zeitnah an der US-amerikanischen Veröffentlichung entweder auszuleihen oder digital zu erwerben. Die traditionellen Produzenten von Serien haben somit auf die Nachfrage nach einer zügigen Verfügbarkeit von Originalversionen reagiert, wobei sicherlich eine Rolle spielt, dass inzwischen auch die Internetgiganten Amazon oder Netflix selbst Serien produzieren und damit als Konkurrenten am Markt auftreten. Netflix konnte bereits mit zwei Serien „House of Cards“ und „Orange is the new black“ große Erfolge feiern; Amazon gewann mit der Serie „Transparent“ u. a. den Golden Globe für die beste TV-Serie (Comedy). 

Netflix plant Erstausstrahlung eines Kinofilms

In ähnlicher Lage befinden sich die Produzenten von Kinofilmen, die ebenfalls von illegalen Angeboten ihrer Inhalte auf Sharehoster oder in Internet-Tauschbörsen betroffen sind. Auch hier findet nunmehr offensichtlich ein Umdenken in Bezug auf den klassischen zeitlichen Ablauf einer Filmverwertung (Kino, On-Demand, Bluray/DVD, Pay-TV, Free-TV) statt. Wurde der Zeitraum zwischen diesen einzelnen Auswertungszeitpunkten aufgrund der bestehenden Piraterieproblematik bislang immer weiter verkürzt, geht beispielsweise Netflix nunmehr neue Wege und verzichtet dabei gänzlich auf eine vorrangige Kinoverwertung. Erst kürzlich wurde publik, dass Netflix mit dem bekannten US-Comedian Adam Sandler einen Exklusivvertrag über vier Filme geschlossen hat, deren jeweilige Erstausstrahlung für alle Abonnenten von Netflix verfügbar sein wird.

Ähnlich, aber zweigleisig, verfährt Netflix bei der Fortsetzung zu dem Oscar prämierten Film „Crouching Tiger and Hidden Dragon“ mit Michelle Yeoh. Dieser wird wohl zeitgleich zum Kinostart auch exklusiv bei Netflix verfügbar sein. Diese flexible Herangehensweise findet sich auch bei anderen Anbietern: So ist Alexandre Ajas Romanverfilmung von „Horns“ mit Daniel Radcliff zeitgleich in den amerikanischen Kinos als auch beim amerikanischen iTunes veröffentlicht worden. Ähnlich wurde dies, wenn auch ungeplant, von Sony Pictures gehandhabt, das die Komödie „The Interview“ aufgrund des allseits bekannten Hackersangriffs recht erfolgreich per entgeltlichen Stream oder Download anbot. Auch Amazon hat kürzlich bekannt gegeben, dass pro Jahr zwölf Kinofilme produziert werden sollen, welche vorrangig für Amazon-Instant Video Kunden verfügbar gemacht werden sollen. Vor kurzem sind zudem deutschsprachige Suchmaschinen wie www.werstreamt.es oder www.justwatch.com/de gestartet, über die angezeigt werden kann, bei welchem Anbieter, welcher Film oder welche Serie per legalem Stream zu welchem Preis oder Abo verfügbar ist.

Illegale Quellen reduzieren: Rechtsverfolgung und legale  (Streaming-) Angebote

Wie und auf welche Weise die unterschiedlichen Arten der Verwertung auch immer gewählt oder kombiniert werden, es bleibt festzuhalten, dass neben einer notwendigen Rechtsverfolgung die aktuelle Ausweitung des Streamingangebotes und der Streamingqualität wie auch eine flexiblere Herangehensweise dazu führt, dass Film- und Serienfans zunehmend weniger auf illegale Quellen zugreifen. 
 
Dieser Meinung ist wohl inzwischen auch HBO:
 
Der Sender verkündete gestern, dass die komplette 5. Staffel von "Game of Thrones" in mehr als 170 Ländern (in Deutschland über Sky) nunmehr immer zeitgleich mit der amerikanischen Erstausstrahlung, übertragen wird.

Von: Rechtsanwalt Michael Kim

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