27.08.2018

„Cordoba“ – der EuGH hat entschieden

Fotografen und andere Kreative können aufatmen: Zugunsten exklusiver Verwertungsinteressen des Urhebers hat der EuGH das Kopieren und erneute Hochladen von Fotos klar von den Fällen der Verlinkung abgegrenzt.

Sophie Engelhardt, Fachanwältin für Urheber-und Medienrecht, hat die Entscheidung des EuGH für die Bildbranche kommentiert. Hier finden Sie den vollständigen Artikel der Hamburger Agentur DIE BILDBESCHAFFER. 

EuGH, Urteil C-161/17 vom 07.08.2018

Von: Rechtsanwältin Sophie Engelhardt

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    Dr. Ina Lucas, LL.M.
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    Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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