27.08.2018
„Cordoba“ – der EuGH hat entschieden
Fotografen und andere Kreative können aufatmen: Zugunsten exklusiver Verwertungsinteressen des Urhebers hat der EuGH das Kopieren und erneute Hochladen von Fotos klar von den Fällen der Verlinkung abgegrenzt.
Sophie Engelhardt, Fachanwältin für Urheber-und Medienrecht, hat die Entscheidung des EuGH für die Bildbranche kommentiert. Hier finden Sie den vollständigen Artikel der Hamburger Agentur DIE BILDBESCHAFFER.
EuGH, Urteil C-161/17 vom 07.08.2018
Von: Rechtsanwältin Sophie Engelhardt
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