06.02.2018

BGH: Christian Wulff muss Veröffentlichung von Fotos beim Einkauf hinnehmen

Wie der Bundesgerichtshof nach heutiger mündlicher Verhandlung entschieden hat, ist die Veröffentlichung von Fotos hinzunehmen, die den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff beim Einkaufen auf einem öffentlichen Parkplatz mit seiner Ehefrau zeigen.

Mit seinem heutigen Urteil stellt sich der BGH gegen die Vorinstanzen, die Christian Wulff noch recht gegeben hatten. Die bislang nur kurze Begründung aus der Pressemitteilung ist auch überzeugend. Denn es besteht in der Tat ein erhöhtes Informationsinteresse an der Person Christian Wulff – auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Bundespräsident. Zudem hat der BGH in seine Entscheidung einfließen lassen, dass Christian Wulff sein Privatleben selbst zum öffentlichen Thema gemacht hatte, indem er kurz vor Veröffentlichung der Fotos über eine Pressemitteilung bestätigte, wieder mit seiner Ehefrau zusammen zu leben. Letztlich – so der BGH – zeigten die Fotos Christian Wulff auch lediglich in einer unverfänglichen Alltagssituation.

Von: Rechtsanwältin Anja Heller

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