Aktuelle Beiträge
BGH: lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz bei mehrteiligem Sandkastenspielzeug
Kann ein aus mehreren Teilen bestehendes Sandkastenspielzeug Gegenstand des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes (§ 4 Nr. 9 a UWG) sein? Zu dieser Frage hat sich der BGH mit seiner Entscheidung vom 22.03.2012 (Az. I ZR 21/11) geäußert.
WIPO: Domain www.diedreifragezeichen.net ist zu übertragen
Rasch Rechtsanwälte gehen erfolgreich gegen Markenrechtsverletzung im Wege des Domain-Schiedsverfahrens bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) vor (Az.: D2012-1659).
LG Hamburg: Mitglied eines „Darknets“ haftet für Rechtsverletzungen
Der Nutzer eines privaten Filesharing-Netzwerkes („Retroshare“), der es anderen Teilnehmern ermöglicht, Urheberrechtsverletzungen zu begehen, kann von den Rechteinhabern erfolgreich in Anspruch genommen werden.
OLG Hamm: zur kerngleichen Rechtsverletzung und mehrfachen Verwirkung der Vertragsstrafe
Wegen einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendeten Klausel zu „Zirka-Fristen“ von Lieferzeiten, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einer Klägerin einen Anspruch auf Unterlassung und Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 14.000,00 € zugesprochen (Entscheidung vom 18.09.2012, Az.: 4 U 105/12).
LG Köln: Ermittlungen der proMedia GmbH sind zuverlässig
In einem Filesharing-Fall ist nach Ansicht des Landgerichts (LG) Köln die Richtigkeit der Ermittlungen unter anderem durch Zeugenaussagen zweier Ermittler der proMedia GmbH bewiesen worden. Der beklagte Anschlussinhaber konnte sich deswegen nicht darauf berufen, er sei nicht zuhause gewesen und habe seinen Anschluss ordnungsgemäß gesichert. Das Gericht verurteilte ihn zur Zahlung von 6.454,60 € (Entscheidung vom 31.10.2012, Az.: 28 O 306/11).
OLG Dresden: Anschlussinhaber haftet für P2P-Rechtsverletzung durch Dritte
Ein Anschlussinhaber haftet für eine Rechtsverletzung, die ein Dritter über seinen Internetanschluss mittels eines Filesharing-Systems begangen hat. Denn ab der Inbetriebnahme eines Internetanschlusses obliegen Privatpersonen sogenannte Prüf- und Kontrollpflichten, nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Dresden (OLG) vom 24.10.2012, Az.: 11 U 1160/12.
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