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21.10.2015 - Über uns, Rechtsprechung

Clemens Rasch bei kress: „Presse-Grosso muss bleiben“

Ein Kartell von Pressegroßhändlern verhindert jeglichen Wettbewerb und das ist wünschenswert. Zum Presse-Grosso äußert sich Kanzleigründer Clemens Rasch mit seinem Gastbeitrag bei dem Mediendienst kress.

07.10.2015 - Urheberrecht, Rechtsprechung

Fotorecht: kein Schutz für Reproduktionsfotos & die vernachlässigte Urheberbenennung

Muss ein Fotograf auf sein Namensnennungsrecht im Internet verzichten? Und wann genießt eine Reproduktionsfotografie urheberrechtlichen Schutz? Rasch Rechtsanwälte zur aktuellen Rechtsprechung im Fotorecht.

05.10.2015 - Urheberrecht, Über uns, Rechtsprechung

Filesharing: Anschlussinhaber muss Zugriff von Dritten beweisen

Anschlussinhaber trifft Beweislast: Er muss die Zugriffsmöglichkeit eines Dritten auf seinen Internetanschluss beweisen. In einem von Rasch Rechtsanwälte geführten Verfahren wegen des illegalen Filesharings hat dies jüngst das Amtsgericht (AG) Freiburg entschieden (Urteil vom 28.09.2015 – Az.: 10 C 633/15).

02.10.2015 - Markenrecht, Rechtsprechung

Lacoste siegt im Streit der Krokodile: KAJMAN zu ähnlich

Verwechslungsgefahr: Die breite Öffentlichkeit könnte den polnischen KAJMAN der bekannten Lacoste-Marke zuordnen. Im Markenrechtsstreit lehnte das Gericht der Europäischen Union (EuG) den von Mocek und Wenta beantragten Kennzeichenschutz ab (Rechtssache T-364/13).

30.09.2015 - Presserecht, Rechtsprechung

Rekordschmerzensgeld für Kachelmann: Springer muss 635.000 Euro zahlen

Bild und Bild Online müssen den höchsten bislang in Deutschland ausgeurteilten Schmerzensgeldbetrag zahlen: 635.000 Euro. Das Landgericht Köln (LG) hat heute sein Urteil im Geldentschädigungsprozess von Jörg Kachelmann verkündet und entschied erwartungsgemäß zugunsten des Meteorologen.

30.09.2015 - Urheberrecht, Rechtsprechung

Presse - Leistungsschutzrecht: Google hat Snippets zu vergüten

Etappensieg für die VG Media im Dauerstreit um das Presse-Leistungsschutzrecht. Google hat für den verkürzt angezeigten Verlagsinhalt ,Snippet, eine Lizenzgebühr an den Presseverleger zu zahlen – ginge es nach der Schiedsstelle beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA). Doch die Frage nach der Höhe bleibt offen.


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